Fallen und Fanggeräte zum Fang von Raubwild und Raubzeug werden ausschließlich im betriebseigenen Geschäft mit fach- und sachkundiger Einweisung vertrieben, um Verstöße gegen den Tier- und Artenschutz vorzubeugen. Die Abgabe erfolgt nur an Personen mit vollendetem 18. Lebensjahr.

Tischlerei und Fanggerätebau

Christoph Gruhl